Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Der Tourismusbetrieb der Stadt Oberharz am Brocken, Rübeländer Tropfsteinhöhlen ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen Sachsen-Anhalt (BGG LSA) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.oberharzinfo.de und alle nachgeordneten Internetseiten.


Rückmeldungen zur Barrierefreiheit

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit auffallen. Wir bemühen uns, bestehenden Problemen schnellstmöglich abzuhelfen. Nutzen Sie dazu bitte das Kontaktformular auf https://www.oberharzinfo.de/kontakt oder folgende Telefonnummer: 039454 49 110.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der über das Kontaktformular eingehenden Mitteilungen ist die Onlineabteilung des Tourismusbetriebes der Stadt Oberharz am Brocken, Rübeländer Tropfsteinhöhlen.


Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und wir Ihnen gemäß § 16b Absatz 4 BGG LSA nach einem Monat keine aus Ihrer Sicht zufriedenstellende Antwort gegeben haben, können Sie sich an die Ombudsstelle des Landes Sachsen-Anhalt nach § 16d BGG LSA wenden. Die Ombudsstelle erreichen Sie unter den Kontaktmöglichkeiten der Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt.
Diese finden Sie unter folgendem Link: https://www.lf-barrierefreiheit-st.de/.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit für die Internetseite kalender.oberharzinfo.de ergeben sich aus § 16a Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 BGG LSA in Verbindung mit der jeweils geltenden Behindertengleichstellungsverordnung Sachsen-Anhalt (BGGVO LSA).

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum vom 03.04.2024 - 05.03.2024 durchgeführter Selbstbewertung.
Diese Internetseiten sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den vorgenannten Anforderungen vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen werden nach Kenntnis nachstehend aufgeführt.


Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
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Diese Erklärung wurde am 05.04.2024 erstellt.